Die Verordnung für den Trinkwasserversorgungsdienst wurde mit Ratsbeschluss Nr. 32 vom 05.08.2013 genehmigt und beinhaltet unter anderem Folgendes:
- der Wasseranschluss wird aufgrund eines Ansuchens bewilligt;
- jedem Gebäude können bis zu 4 Anschlüsse genehmigt werden außer bei Kondominiumbauten mit mehr als 4 Miteigentümern;
- jeder darf das Wasser nur in seinen eigenen Gebäuden benützen;
- das Trinkwasser darf, ausgenommen für Hausgärten, nicht zu Bewässerungszwecken verwendet werden;
- die Wasserlieferung erfolgt ausschließlich über die Wasserzähler;
- die Wasserzähler werden ausschließlich von der Gemeinde geliefert und zum Selbstkostenpreis abgetreten;
- die Ablesung erfolgt nur vom Hauptzähler;
- die Gebühren für den Wasserbezug und die Anschlussgebühren werden jeweils vom Gemeinderat festgesetzt und genehmigt;
Die Anschlussgebühren betragen derzeit gemäß Ratsbeschluss Nr. 83 vom 19.12.1994 für alle Benützer, welche keine primären Infrastrukturbeiträge bezahlen, 24 % der primären Erschließungsbeiträge. Für die Montage von Wasserzählern ist gemäß Ausschussbeschluss Nr. 385 vom 16.07.2007 ein Pauschalbetrag von Euro 100,00 (Durchmesser 1 Zoll) vorgesehen.
Der Wasserzins ist seit dem 01.01.2017 gemäß Ausschussbeschluss Nr. 821 vom 19.12.2016 mit Euro 0,82 + MwSt. pro m³ verbrauchten Wassers festgesetzt. Als Mindesttarif werden auf 44 m³ verbrauchten Wassers verrechnet.
Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in den Monaten Juli und August eines jeden Jahres. Die Gebühr wird in zwei Raten eingehoben und erfolgt mit Fälligkeit 10. Oktober (1.Rate) und 10. Dezember (2.Rate). Die Rechnungen werden über den Schatzmeister bei der Raiffeisenkasse Deutschnofen/Aldein eingehoben.