Gastgewerblicher Betrieb

Antrag um Erlaubnis zur Führung eines Schankbetriebes (Milchbar, Bar, Cafè, Schenke, Bier- oder Weinlokal),...

Veröffentlichungsdatum:

07.12.2022

Lesedauer

1 Minute

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Antrag um Erlaubnis zur Führung eines Schankbetriebes (Milchbar, Bar, Cafè, Schenke, Bier- oder Weinlokal), eines Speisebetriebes (Jausestation, Gasthaus, Restaurant, Grillrestaurant, Pizzeria, Patisserie, Vereinswirtschaft, Betriebskantine) oder eines Beherbergungsbetriebes (Garni, Pension, Gasthof (Hotel), Motel, Residence).

Gebühren: Stempelmarken

Voraussetzungen:

  • Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    berufliche Befähigung (Eintragung im Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden)
  • Feststellung des Bedarfes in Bezug auf die entsprechende Betriebsart (positives Gutachten der Gemeindekommission für das Gastgewerbe)
  • Verfügbarkeit und Eignung der Betriebsräume und Flächen


Unterlagen:

  • Gesuch- Angabe über Nummer und Datum der Benutzungsgenehmigung für die Betriebsräume
  • genehmigter Plan der Betriebsräume
  • Auszug aus dem Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden bzw. Selbsterklärung
  • Nachweis über die Verfügbarkeit über die Räumlichkeiten (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag ecc.)
  • sanitäres Gutachten
  • wenn Gesellschaft: Auszug aus dem Handelsregister mit dem Vermerk "Antimafia" bzw. Selbsterklärung


Verweis auf die Gesetzesbestimmungen:

  • "Gastgewerbeordnung" L.G. vom 14.12.1988 Nr. 58
  • Durchführung zum L.G. Nr. 58/88: Dekret des Landeshauptmannes vom 13.06.1989, Nr.11

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 08:57 Uhr

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