Antrag um Erlaubnis zur Führung eines Schankbetriebes (Milchbar, Bar, Cafè, Schenke, Bier- oder Weinlokal), eines Speisebetriebes (Jausestation, Gasthaus, Restaurant, Grillrestaurant, Pizzeria, Patisserie, Vereinswirtschaft, Betriebskantine) oder eines Beherbergungsbetriebes (Garni, Pension, Gasthof (Hotel), Motel, Residence).
Gebühren: Stempelmarken
Voraussetzungen:
- Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit
berufliche Befähigung (Eintragung im Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden) - Feststellung des Bedarfes in Bezug auf die entsprechende Betriebsart (positives Gutachten der Gemeindekommission für das Gastgewerbe)
- Verfügbarkeit und Eignung der Betriebsräume und Flächen
Unterlagen:
- Gesuch- Angabe über Nummer und Datum der Benutzungsgenehmigung für die Betriebsräume
- genehmigter Plan der Betriebsräume
- Auszug aus dem Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden bzw. Selbsterklärung
- Nachweis über die Verfügbarkeit über die Räumlichkeiten (Miet-, Pacht-, Kaufvertrag ecc.)
- sanitäres Gutachten
- wenn Gesellschaft: Auszug aus dem Handelsregister mit dem Vermerk "Antimafia" bzw. Selbsterklärung
Verweis auf die Gesetzesbestimmungen:
- "Gastgewerbeordnung" L.G. vom 14.12.1988 Nr. 58
- Durchführung zum L.G. Nr. 58/88: Dekret des Landeshauptmannes vom 13.06.1989, Nr.11