Verordnung Haltung und Führung von Hunden

Die Gemeinde Deutschnofen regelt in dieser Verordnung die artgerechte Haltung und Führung von Hunden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

17.09.2010

Beschreibung

Die Gemeinde schreibt vor, dass Hundehalter gut auf ihre Tiere aufpassen und sie so halten müssen, dass niemand verletzt oder gestört wird. In der Öffentlichkeit müssen Hunde an der Leine geführt werden, und der Besitzer muss immer eine Maulkorb und Tüten für Hundekot dabeihaben. Es gibt klare Regeln, wo Hunde nicht hin dürfen (z. B. Spielplätze, Friedhöfe) und bei Verstößen drohen Geldstrafen.

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Veröffentlichungsdatum

17.09.2010

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 15:19 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Trinkwasseranalysen

 Prüfberichte zum Trinkwasser im Gemeindegebiet Deutschnofen

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen